🏛Institut für Schmerzverlagerungund Ertragssicherung

★★★★★ 4,9/5 im institutseigenen Verlagerungsindex

Ihr Schmerz. Unser Gewinn.

Das Institut für Schmerzverlagerung und Ertragssicherung erforscht die kontrollierte Übertragung betrieblicher Schmerzpunkte auf geeignete Dritte – methodisch fundiert, vertraglich abgesichert und seit 2011 lückenlos dokumentiert.

Der Schmerz bleibt in vollem Umfang erhalten. Es ändert sich ausschließlich der Träger.

Die wissenschaftliche Grundlage

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Erster Hauptsatz der Schmerzverlagerung

Schmerz kann weder erzeugt noch vernichtet, sondern lediglich übertragen werden. Das Institut hat diesen Satz 2011 formuliert und seither nicht widerlegt.

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Ertragssicherung

Jede Verlagerung erzeugt einen Ertrag. Dieser Ertrag verbleibt satzungsgemäß beim Institut. Das ist keine Nebenwirkung der Methode, sondern die Methode.

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Akkreditierte Verlagerungsbeauftragte

43 zertifizierte Fachkräfte durchlaufen ein sechstägiges Verfahren mit abschließender Prüfung. Die Prüfungsfragen werden vorab bekanntgegeben.

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Drei operative Beteiligungen

Unser Portfolio deckt die drei betrieblich relevanten Schmerzarten vollständig ab: Schuld, Ungewissheit und Komplexität. Weitere Schmerzarten befinden sich in Prüfung.

Lizenzmodelle

Grundlizenz

Für die einmalige Verlagerung eines abgegrenzten Schmerzpunkts.

4.900 €/ Quartal

  • 1 Verlagerungsvorgang pro Quartal
  • Schriftliche Bestätigung der Verlagerung
  • Zugang zum Methodenpapier (Auszug, 12 S.)
  • Benennung des aufnehmenden Dritten
  • Rückverlagerungsschutz
Am häufigsten verlagert

Institutslizenz

Für Organisationen mit strukturell wiederkehrendem Verlagerungsbedarf.

24.900 €/ Quartal

  • Unbegrenzte Verlagerungsvorgänge
  • Quartalsweises Erhaltungssatz-Audit
  • Methodenpapier vollständig (214 S.)
  • Zugriff auf alle drei Beteiligungen
  • Benennung des aufnehmenden Dritten

Erhaltungssatz Enterprise

Für Konzerne, die Schmerz nicht mehr verlagern, sondern bilanzieren möchten.

auf Anfrage/ individuell

  • Konzernweite Verlagerungsarchitektur
  • Eigener Verlagerungsbeauftragter vor Ort
  • Aufnahme in den Verlagerungsindex
  • Rückverlagerungsschutz (24 Monate)
  • Benennung des aufnehmenden Dritten

Referenzen

Wir hatten ein Problem. Jetzt hat jemand anderes ein Problem. Aus unserer Perspektive ist das eine Lösung.

– Bereichsleiter, DAX-Konzern (anonymisiert auf eigenen Wunsch)

Das Institut hat uns nichts abgenommen. Aber es hat uns in 214 Seiten erklärt, warum das richtig so ist.

– Geschäftsführer, mittelständisches Familienunternehmen

Die Rechnung war am Ende der einzige Schmerzpunkt, der bei uns verblieben ist.

– Kaufmännische Leitung, Zulieferindustrie

Häufige Fragen

Wohin genau wird der Schmerz verlagert?

Das ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

Verschwindet der Schmerz dadurch?

Nein. Siehe Erster Hauptsatz der Schmerzverlagerung. Er verschwindet ausschließlich aus Ihrer Zuständigkeit.

Sind Sie ein Institut im wissenschaftlichen Sinne?

Wir sind ein Institut im Sinne unserer Satzung. Die Satzung wurde vom Institut verfasst und vom Institut angenommen.

Worin unterscheiden Sie sich von Ihren Beteiligungen?

Unsere Beteiligungen verlagern Schmerz. Das Institut verlagert die Verantwortung dafür, dass verlagert wird.

Wer trägt den Schmerz am Ende?

Diese Frage ist Gegenstand eines laufenden Forschungsvorhabens. Ein Angebot zur Mitfinanzierung erhalten Sie gerne.

Können wir den Schmerz zurückverlagern?

Grundsätzlich ja. Der Rückverlagerungsschutz verhindert dies zuverlässig und ist ab der Enterprise-Lizenz enthalten.

Verlagern Sie noch selbst?

Ein unverbindliches Erstgespräch dauert 45 Minuten und wird mit 1.200 € berechnet. Die Unverbindlichkeit bezieht sich auf das Ergebnis, nicht auf die Rechnung.